Mögliche Übereinkunft mit den USA zur Lösung des Widerspruchs zwischen dem sogenannten Cloud Act und der DSGVO
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine internationale Übereinkunft mit den USA, um den Widerspruch zwischen dem sog. Cloud Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act), der US-Behörden Zugriff auf in der EU gespeicherte personenbezogene Daten von US-Bürgern ermöglicht, und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die eine Datenherausgabe an Behörden von Ländern außerhalb der EU nur mit einer (bisher nicht existenten) internationalen Übereinkunft erlaubt, zu lösen, und wenn nein, wie möchte die Bundesregierung alternativ vorgehen, um den Widerspruch zu lösen?