Mögliche Überarbeitung des Entwurfs zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwägt die Bundesregierung angesichts der in der Pressemitteilung des BMAS vom 22. März 2017 bekanntgegebenen Daten zur Rentenanpassung am 1. Juli 2017 eine Überarbeitung ihres Entwurfs zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, da demnach bereits am 1. Juli 2017 der Rentenwert Ost schon am 1. Juli 2017 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwertes erreichen wird und im Gesetzentwurf für den 1. Juli 2018 eine Angleichung auf 95,8 Prozent vorgesehen ist und so – nach meiner Auffassung – die Situation entstehen könnte, dass die reale Lohnangleichung die Stufen des Gesetzentwurfes überholen würde?