Mögliche über die Höhe der Gasumlage hinausgehenden Kosten für den Endverbraucher
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die ab dem 1. Oktober 2022 fällig werdende sog. Gasumlage gemäß der Verordnung der Bundesregierung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (nach der Gaspreisanpassungsverordnung) als Kostenbeteiligung der Endverbraucher eine marktpreisabhängige Höhe von 1,5 bis 5,0 Cent einzig für die Ersatzgasbeschaffung vorsieht, mit der die Gaskunden rechnen müssen, und besteht für die deutschen Gasverbraucher die Gefahr bzw. Befürchtung, dass neben und trotz einer etwaigen Gasumlagenhöhe von bis zu 5,0 Cent für die Ersatzgasbeschaffung auch weitere Entgelte weiterhin zusätzlich in Form z. B. einer Bilanzierungsumlage (0,57 Cent) und/oder einer Gasspeicherumlage (0,059 Cent) für die Gaslieferung bei den Endverbrauchern erhoben werden (bitte entsprechende Entgelte und die jeweiligen Beträge benennen)?