Mögliche strafrechtlich relevante Vorgänge bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sieht die Bundesregierung anlässlich des Rechtsgutachtens der Kanzlei Luther vom 23. August 2016 zu möglichen strafrechtlich relevanten Vorgängen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Berliner Morgenpost vom 13. September 2016) "keinen Anlass zu weiteren Strafanzeigen" (ÄrzteZeitung vom 13. September 2016), insbesondere im Hinblick auf den amtierenden KBV-Vorstand, Dr. Andreas Gassen, und zu welchem Zweck hat sie das o. g. Gutachten dann erstellen lassen?