Mögliche Straffreiheit für libysche Söldner aufgrund einer von den USA veranlassten Klausel in der UN-Resolution 1970
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung – gerade angesichts zunehmender Gewalt des Gaddafi-Regimes in Libyen gegen die Zivilbevölkerung – dazu, dass in der Resolution 1970 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 26. Februar 2011 in Artikel 6 auf Druck des US-amerikanischen Vertreters eine Formulierung eingefügt wurde, die dazu geeignet ist, von Muammar Al-Gaddafi eingesetzten Söldnern Straffreiheit zu verschaffen, da nichtlibysche Staatsangehörige, welche Straftaten in Libyen begehen, durch diese Formulierung nun nur dann verfolgt werden könnten, wenn sie aus Staaten stammen, die den Internationalen Strafgerichtshof anerkannt haben?