Mögliche Schaffung eines neuen Haftgrunds zur Prävention für sogenannte Gefährder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern plant die Bundesregierung die Schaffung eines neuen Haftgrundes zur Prävention für sog. Gefährder etwa im Strafrecht bzw.<br /> in der Strafprozessordnung (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2016-10/sicherheit-fluechtlinge-ueberpruefung-union-chemnitz-terrorverdacht, vom 10. Oktober 2016), und welche Voraussetzungen sind für die Annahme eines solchen Haftgrundes vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Kriterien und Dauer)?