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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-230563

Mögliche Reform des § 219a StGB bzgl. der ärztlichen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Reform des § 219a StGB, damit Fälle wie der aktuelle Fall einer Frauenärztin (die vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat &ndash; vgl. www.zeit.de vom 24. November 2017) sich in Zukunft nicht wiederholen, und welche konkreten Maßnahmen will sie in diesem Zusammenhang ergreifen?