Mögliche Reform des § 219a StGB bzgl. der ärztlichen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Reform des § 219a StGB, damit Fälle wie der aktuelle Fall einer Frauenärztin (die vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat – vgl. www.zeit.de vom 24. November 2017) sich in Zukunft nicht wiederholen, und welche konkreten Maßnahmen will sie in diesem Zusammenhang ergreifen?