Mögliche Reduktion der Hilfen für junge Volljährige im Rahmen der Novelle des SGB VIII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass im Rahmen der geplanten Novelle des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine Reduktion der Hilfen nach § 41 SGB VIII insofern in Erwägung gezogen wird, wonach junge Volljährige Hilfen nur als Fortsetzung erhalten können, wenn sie bereits als Minderjährige Leistungen zur Entwicklung und Teilhabe erhalten haben, und dass diese Hilfen als eine positive Wahrscheinlichkeitsprognose bzgl. der Zielerreichung gekoppelt sind?