Mögliche Probleme bei der unterirdischen Einlagerung von Abfällen in ehemalige Bergbaustätten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung bei der unterirdischen Einlagerung von Abfällen wie Filterrückständen und Müllverbrennungsrückständen als Bergbauversatzstoffe in ehemalige Bergbaustätten Probleme, wie z. B. Geruchsbelästigungen als Abwetterschächten bekannt, und sieht sie die Notwendigkeit, aufgrund dessen die Vorgaben der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchGG) auf das Bergrecht auszuweiten?