Mögliche personelle und finanzielle Stärkung der Beschwerdemechanismen bei der Weltbank-Gruppe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die aus meiner Sicht unterstützungswerte Initiative der USA, die Beschwerdemechanismen bei der Weltbank-Gruppe personell und finanziell zu stärken sowie in den jeweiligen Strukturen anzugleichen, im Exekutivrat mittragen (vgl. https://bankinformationcenter.org/en-us/update/u.s.-treasury-calls-for-critical-reforms-to-world-bank/), und inwiefern strebt sie an, dass die damit einhergehenden gestärkten Regelungen zur Beteiligung Betroffener inhaltsgleich auf andere multilaterale Entwicklungsbanken, an denen Deutschland beteiligt ist, sowie ggf. auf die nationalen Entwicklungsbanken KfW und Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH – DEG übertragen werden, sofern dort bislang schwächere Regelungen gelten?