Mögliche nicht genehmigte Exporte bzw. Reexporte von Rüstungsgütern in den Südsudan und die Mongolei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Beispiel von Nachrichtendiensten, Sicherheitsorganen oder aus anderen Quellen über mögliche nicht genehmigte Exporte und nicht genehmigte Reexporte von Rüstungsgütern aus deutscher Produktion in den Südsudan und die Mongolei (bitte Stückzahl sowie Bezeichnung und bei Reexporten bitte zudem den Namen des Landes, das den Reexport jeweils vornahm/bei Südsudan bitte erst ab dem Zeitpunkt nach der Antwort vom 16. April 2014 auf meine Schriftliche Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/1197 angeben)?