Mögliche negative Auswirkungen der Energiewende auf die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchem Zeitpunkt bzw. ab welcher Untergrenze der Stromerzeugung in Terawattstunden pro Jahr in Deutschland hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Produktion von Kernenergie und der Beendigung der Kohleverstromung sowie mit Blick auf den im Gesetzentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften" (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Bundestagsdrucksache 19/23482) den enthaltenen Passus in § 1 Absatz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) "Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit", die "öffentliche Sicherheit" für gefährdet, falls die Stilllegung von konventionellen Anlagen zur Stromerzeugung nicht im ausreichenden Maße durch den Zubau und die Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energie-Anlagen kompensiert werden kann, um einen deutschlandweiten Strom- sowie Infrastruktur- und Versorgungsausfall (Blackout, Dunkelflaute) zu vermeiden?