Mögliche Nachbesserung der Rechte von Schwerbehindertenvertretungen im SGB IX
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Nachbesserung der Rechte von Schwerbehindertenvertretungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vor dem Hintergrund, dass nach meinem Kenntnisstand, wenn Schwerbehindertenvertretungen als arbeitsunfähig eingestuft werden und dennoch ihrer Schwerbehindertenvertretungstätigkeit nachgehen wollen und können, diese nicht wahrnehmen dürfen und hier im Gegensatz zu allen anderen Schwerbehindertenvertretungen keinerlei Unterstützung durch den Arbeitgeber erhalten?