Mögliche Lücken im Strafrecht angesichts der Aktionen von Klimaaktivisten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen Ergebnissen kommt die vom Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, angekündigte Prüfung, ob angesichts der Aktionen von Straßen- und Flughafenblockierern sowie Museumsrandalierern Lücken im Strafrecht gegeben sind, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Umständen, dass Straßen- und Flughafenblockierern nach dem geltenden Strafrecht "keine harten Strafen" drohen und dass sie insbesondere nicht wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßen- oder Luftverkehr (§ 315 StGB) belangt werden können (DIE WELT vom 28. November 2022: "Flughafen-Blockierern drohen keine harten Strafen")?