Mögliche Lohnsteuerpflicht bei Trinkgeldern in der Gastronomie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung die Rechtsfrage geprüft, ob es sich bei von Servicekräften in der Gastronomie eingenommenen und in einen gemeinsamen Tronc eingezahlten Trinkgeldern, die dann durch den Arbeitgeber an alle übrigen Beschäftigten ausgezahlt werden, entgegen § 3 Nummer 51 des Einkommensteuergesetzes um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und sieht sie diesbezüglich Änderungsbedarf des Einkommensteuergesetzes?