Mögliche Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht in Nachtzügen durch die Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht eine Praxis der Bundespolizei, auch in Schlafwagen von Nachtzügen die sogenannte "Maskenpflicht" (§ 28b IfSG) zu kontrollieren, und hält die Bundesregierung Zugbetreiber dazu an, das Maskentragen auch nachts während des Schlafes zu kontrollieren und Fahrgäste zu wecken, wenn diese eine "Maske" nicht wie von der Bundesregierung gefordert tragen?