Mögliche Konsequenzen durch die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen und praktischen Konsequenzen – beispielsweise in Bezug auf mögliche Enteignungen oder naturschutzrechtliche Fragen – ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus der Formulierung "öffentliche Sicherheit" in § 1 Absatz 5 des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften, und welche konkrete Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung mit der Aussage "Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit"?