Mögliche Klausel in den Konditionenverträgen der Bundesregierung mit dem Unternehmen Microsoft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern trifft es zu, dass die im Jahr 2015 beschlossenen Konditionenverträge der Bundesregierung mit dem Unternehmen Microsoft Corporation eine Klausel enthalten, wonach den dort lizenzberechtigten öffentlichen Stellen die gewährten Rabatte auf die Listenpreise entzogen werden können, wenn diese ein entsprechendes Software-Produkt eines Mittbewerbers nutzen, und falls ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine solche implizit angedrohte Preiserhöhung den kartellrechtlichen Tatbestand des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erfüllt?