Mögliche Klarstellung im Verpackungsgesetz zu Gunsten der Städte und Kommunen hinsichtlich einer eigenständigen Altpapierentsorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Klarstellung im Verpackungsgesetz zu Gunsten der Städte und Kommunen, damit diese weiterhin die Möglichkeit haben, die Altpapierentsorgung eigenständig zu organisieren, und hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gegen den Landkreis Tübingen (www.gea.de/region+reutlingen/tuebingen/kreis+tuebingen+einig+im+kampf+ums+altpapier.4911408.htm) in dieser Hinsicht Relevanz für die Bundesregierung?