Mögliche Insolvenzen und Unternehmensverkäufe im Hotel- und Gaststättengewerbe durch die Deckelung der Überbrückungshilfe III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die durch coronabedingte Schließungen und Beherbergungsverbote Verluste erlitten haben, gelangen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund ihrer Größe und Umsatzstärke über den durch die Überbrückungshilfe III (Plus) gedeckten Schadensausgleich von 40 Mio. Euro und können darüber hinausgehende CoronaVerluste nicht geltend machen, und teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass durch die Deckelung Insolvenzen und Unternehmensverkäufe unausweichlich sind?