Mögliche Geldforderungen der Türkei nach Durchsetzung einer "Sicherheitszone" in der selbstverwalteten kurdischen Region Rojava in Nord- und Ostsyrien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist der Bundesregierung aus den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen zu Überlegungen der türkischen Regierung bekannt, nach Durchsetzung einer "Sicherheitszone" in der selbstverwalteten kurdischen Region Rojava in Nord- und Ostsyrien Gelder von der Europäischen Union zu verlangen (etwa im EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016), um diese beispielsweise für die Unterbringung von Geflüchteten in diesen Gebieten zu verwenden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu dieser Frage?