Mögliche Gefahren durch eine Änderung des Geschlechtseintrags bei Straftätern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht das Bundesinnenministerium eine potenzielle Gefahr darin, wenn Straftäter ihren Vornamen und ggf. ihren Geschlechtseintrag ohne externe Begutachtung durch einfache Selbsterklärung ändern können, und könnten solche Änderungen im Personenstand das Arbeiten von Sicherheitsbehörden beeinträchtigen oder erschweren (vgl. www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/selbstbestimmungsgesetz-kabinett-blockade-innenministerium-100.html)?