Mögliche Gefährdung der Pegida-Demonstrationen bzw. -Protagonisten
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Informationen zur angeblichen Gefährdung von "Pegida"-Demonstrationen bzw. Protagonisten dieser Strömung hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Dezember 2014 und Januar 2015 an das sächsische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet (taz. die tageszeitung vom 19. Januar 2015), und inwiefern ist auch das BKA wie das LKA der Ansicht, dass ein Tweet, in dem auf Arabisch die Pegida-Demonstration als "Feindin des Islams" bezeichnet wird, keine abstrakte, sondern eine "konkrete Gefahr" darstellte (bitte begründen)?</p>