Mögliche finanzielle Auswirkungen der Änderung des § 44 SGB XII vom 1. Januar 2016 auf Rentenempfänger mit Bezug der Grundsicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass durch die Änderung des § 44 SGB XII vom 1. Januar 2016 die Verringerung der Grundsicherung um den Betrag der Rentenerhöhung aufgrund des Zuflussprinzips am Anfang des Monats wirksam wird, während die Rente erst am Ende des Monats gezahlt wird und den Betroffenen so ein Fehlbetrag über die Dauer des betreffenden Monats entsteht? <br /> <br /> Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass dies zu finanziellen Engpässen bei den Leistungsberechtigten führen kann, und gibt es Pläne, dies im Sinne der Betroffenen zu ändern?