Mögliche Erlös- und Übergewinnabschöpfung bei Biogasanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind Biogasanlagen nach der Definition der gemeinsamen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (Ministerpräsidentenkonferenz – MPK) und des Bundeskanzlers Olaf Scholz am 2. November 2022 (Nummer 2 Buchstabe d des Beschlusses) als Gasunternehmen klassifiziert, die damit mit einer Erlös- und Übergewinnabschöpfung zu rechnen haben, oder werden diese Energieerzeuger aufgrund der, für die Stromversorgungssicherheit essentiellen, flexiblen Stromeinspeisungsmöglichkeit bewusst von dieser Regelung ausgenommen (Antwort bitte entsprechend begründen), und wann plant die Bundesregierung die konkrete Ausgestaltung der Strompreisbremse mit den entsprechenden Maßnahmen zur Preisdeckelung je Kilowattstunde für verschiedene Energieträger ins Kabinett und in den Deutschen Bundestag einzubringen?