Mögliche Ergänzung der Mittel des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" durch Drittmittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es rechtlich möglich, die Mittel des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" durch Drittmittel, z. B. aus kommunalen Haushalten, um Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu ergänzen, so dass die geschaffenen Arbeitsplätze nach Abschnitt II Nummer 2 Satz 2 der entsprechenden Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 7. Mai 2015 voll sozialversicherungspflichtig sind?