Mögliche Einstufung der Aktivistengruppe "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird im Hinblick auf die Gruppierung "Letzte Generation", zu welcher das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf der Grundlage der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bis April 2023 ein Lagebild erstellen soll, auch geprüft, inwieweit es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) handeln könnte (www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2022-12-02/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2; www.rnd.de/politik/klimaproteste-innenminister-stuebgen-sieht-in-letzter-generation-moeglicherweise-kriminelle-CJ64UXQLHZA6DKJZGS4EE53OLI.html)?