Mögliche Einschränkung der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht das Eckpunktepapier zur Pflegereform 2021 des Bundesministeriums für Gesundheit vom 4. November 2020 eine Einschränkung der heute bestehenden Möglichkeiten vor, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen? <br /> <br /> Wie begründet das Bundesministerium für Gesundheit die Begrenzung der stundenweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ab 1. Juli 2022 auf maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrages, die in seinem Eckpunktepapier vom 4. November 2020 geplant ist, und inwiefern werden die Leistungen, die die Pflege zu Hause stärken, dadurch bedarfsgerechter nutzbar?