Mögliche Einschränkung der Arbeitsrechte von Angestellten beim Unternehmen Chobe Agrivision Sambia
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen grundlegende Arbeitsrechte von Arbeiterinnen und Arbeitern (z. B. das Recht auf Versammlungsfreiheit) beim Unternehmen Chobe Agrivision Sambia, in das der AATIF-Fonds investiert, welcher wiederum von der Bundesregierung mitfinanziert wird, eingeschränkt wurden bzw. werden, und inwiefern kann die Bundesregierung garantieren, dass dort grundsätzlich alle grundlegenden Menschen- und Arbeitsrechte eingehalten werden?