Mögliche Einrichtung eines Transparenzregisters zu Notfallversorgung und Aufnahmekapazitäten von Krankenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass, um Planungssicherheiten zu schaffen und um Großkliniken mit Versorgungsauftrag zu entlasten, für Krankenhäuser bundesweit ein "Transparenzregister" eingerichtet werden sollte, in dem dokumentiert wird, welches Krankenhaus sich aus welchen Gründen von der Notfallversorgung abgemeldet hat und welche Aufnahmekapazitäten zum jeweiligen Zeitpunkt entsprechend bestehen, und wenn nein, aus welchen fachlichen Gründen nicht?