Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-293315

Mögliche Einrichtung eines Justizopferentschädigungsfonds für Berufungsführer

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, einen Justizopferentschädigungsfonds für Berufungsführer (wie zum Beispiel Horst Glanzer, der sich aufgrund seiner Erfahrungen öffentlich für die Änderung der Zivilprozessordnung eingesetzt hat (https://taz.de/Ein-Mann-Lobby-Horst-Glanzer/!5039371/)) einzurichten vor dem Hintergrund der inzwischen geänderten Regelung des § 522 der Zivilprozessordnung, nach der Berufungsführer nicht gehört werden mussten, wodurch zahlreiche Anträge abgelehnt worden sind und unzählige Kläger vor allen Instanzen scheiterten und ihnen dadurch teils erhebliche Kosten entstanden sind, die das weitere Leben stark beeinträchtigen und zu privaten Insolvenzen führen können (bitte nicht auf den schon existierenden Entschädigungsfonds für Opfer von Gewalttaten, die von staatlicher Seite nicht verhindert werden konnten, verweisen, sondern sich auf eine Neueinrichtung eines Fonds für die oben genannten Personen beziehen), wenn ja, mit welchen Mitteln wird dieser Fonds ausgestattet sein, und wenn nein, warum ist eine Einrichtung nicht angedacht (bitte begründen)?