Mögliche Einreise Edward Snowdens nach Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung – entgegen ihrer bisherigen Stellungnahme (tagesschau.de und sueddeutsche. de; jeweils vom 30. April 2014) – die Auffassung des Rechtsgutachtens des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vom 23. April 2014, wonach sie verfassungsrechtlich „alternativlos“ verpflichtet ist, Edward Snowden rasch um Einreise nach Deutschland zu bitten, um hier frei über Gefährdungen informationeller Bürger- und Grundrechte durch die NSA aufzuklären, was die USA bisher verweigert, und mit welchen Tatsachen und konkreten Erkenntnissen begründet die Bundesregierung ihre bisherige Annahme, gegenüber ihrer Kooperationspflicht mit dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wöge verfassungsrechtlich ihre, nach meiner Auffassung unbelegte sowie unrealistische, Vermutung schwerer, eine Einreise Edward Snowdens nach Deutschland könne die Kooperation US-amerikanischer mit hiesigen Geheimdiensten einschränken?