Mögliche Einführung eines gerichtlichen Verantwortungsverfahren in Fällen der Strafunmündigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung zum Vorschlag der CSU-Landesgruppe, im Fall der Strafunmündigkeit ein "gerichtliches Verantwortungsverfahren" einzuführen, eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?