Mögliche Einführung eines baurechtlichen "Gebäudetyps E" zur Förderung des Neubaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kennt die Bundesregierung den Vorschlag der bayerischen Architektenkammer, einen "Gebäudetyp E" im Baurecht einzuführen, um Hürden für den dringend notwendigen Neubau, insbesondere von Wohnungen, abzubauen, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu, und inwiefern wird die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung, einschließlich gesetzlicher Änderungen in der Zuständigkeit des Bundes, ergreifen (bitte begründen und u. a. zum Zeitplan ausführen)?