Mögliche Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe aufgrund der Corona-Krise
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung in der Zukunft wegen der Corona-Krise eine einmalige Vermögensabgabe der berechneten Vermögenswerte der Bundesbürger, da das Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch den Artikel 211 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert wurde, und falls ja, wird dann eine mögliche Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt?