Mögliche Einführung einer allgemeinen Stichtagsregelung in § 10 Absatz 6a des BImschG zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, in § 10 Absatz 6a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Stichtagsregelung einzuführen, um so das zeitaufwendige Nachreichen von Unterlagen aufgrund von Rechtsänderungen künftig zu verhindern, und sieht sie in einer derartigen Rechtsänderung Potential für die Beschleunigung der Planungsund Genehmigungsverfahren in Deutschland?