Mögliche Einbeziehung afghanischer Zweitfrauen in den Rahmen des Familiennachzugs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des in § 1306 des Bürgerlichen Gesetzbuchs normierten Verbots der Mehrehe hinsichtlich der Einbeziehung von Zweit- und weiteren Ehefrauen afghanischer Staatsangehöriger in den Begriff der "Kernfamilie" im Rahmen des Familiennachzugs nach dem Aufenthaltsgesetz, und inwieweit wird eine solche Einbeziehung nach Kenntnis der Bundesregierung von den nachgeordneten Bundesbehörden in der Verwaltungspraxis toleriert bzw. als mit der deutschen Rechtsordnung vereinbar behandelt (Quelle: https://juedischerundschau.de/article.2026-01.bundesregierung-erweitert-kernfamilie-zweitfrauen-aus-afghanistan-eingeflogen.html)?