Mögliche Durchsuchung von Redaktionsräumen ohne Richtervorbehalt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung bei der geplanten Möglichkeit, insbesondere in Redaktionsräumen tätig zu werden, ohne zuvor einen Richtervorbehalt einzuholen (https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2026/bundesregierung-ermoeglicht-durchsuchungen-von-redaktionen-ohne-richter/), verfassungsrechtliche Abwägungskriterien definiert, um sicherzustellen, dass "Gefahr im Verzug" im konkreten Fall objektiv, vorhersehbar und nicht zur faktischen Umgehung des Richtervorbehalts gebraucht werden kann, und wenn ja, welche?