Mögliche Doppelabrechnungen bei der THG-Quote bzgl. der Nutzung privat betriebener öffentlich zugänglicher Ladepunkte und -stationen durch Dritte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Will die Bundesregierung sicherstellen, dass privat betriebene Ladepunkte oder Ladestationen, die bei der Bundesnetzagentur als "öffentlich zugänglich" registriert sind, auch tatsächlich von Dritten genutzt werden können, ohne dass es zu Doppelanrechnungen bei der Treibhausgas-Quote kommt, und wenn ja, wie, und plant die Bundesregierung aufgrund der unsicheren Rechtslage eine Änderung der Ladesäulenverordnung sowie der AchtunddreißigstenVerordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV)?