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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-307664

Mögliche Bewilligung einzelner Anträge im Rahmen der Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative trotz Haushaltssperre

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bewilligt die Bundesregierung für den Zeitraum der derzeit geltenden sogenannten vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Haushaltssperre für das Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2023 (www.sueddeutsch e.de/politik/bundeshaushalt-finanzministerium-ha ushaltssperre-lindner-1.6306654) und der perspektivisch einsetzenden vorläufigen Haushaltsführung ab 1. Januar 2024 (www.rnd.de/politik/haushalt-fuer-2024-verwirrung-um-einhaltung-der-schuldenbremse-7UKWSDKRABE7ZBQMTMHIE4HLMA.html) vereinzelt Bescheide für Förderanträge, die im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), vormals die sogenannte "Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit", oder die auf Basis der "Richtlinien zum Umwelt-Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz &ndash; KommKlimaFöR"), für die eine Kombination mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich oder teilweise sogar vorgesehen ist (www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/kommunal/doc/foerderrichtlinien_antrag.pdf; www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-740/), gestellt wurden, und wenn nein, ab wann genau ist wieder mit Förderbescheiden der Bundesregierung im Rahmen der genannten Förderrichtlinien und Kombinationen von Förderrichtlinien zu rechnen?