Mögliche Beteiligung von Mitgliedern der libyschen Küstenwache an Schleuserkriminalität und Waffenschmuggel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Angaben im VN-Expertenbericht zu Libyen (S/2017/466), wonach Kommandeure und Mitglieder der libyschen Küstenwache in das Schlepperwesen und den Schmuggel mit Waffen und Treibstoffen verwickelt sind, und inwiefern kann sie ausschließen, dass die von der Europäischen Union ausgebildeten und unterstützten Einheiten der libyschen Küstenwache in diese Aktivitäten involviert sind?