Mögliche berufliche Nachteile von Personen im Verantwortungsbereich des BMBF aufgrund von Homosexualität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass Personen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (bzw. seiner Vorgängerorganisationen bis 1955) aufgrund von Verfahren nach § 175 des Strafgesetzbuches (StGB) berufliche Nachteile erfahren haben und – sollte dies nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können – welche Vorhaben zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung verfolgt das BMBF in dieser Angelegenheit?