Mögliche Befassung des BfV mit Aktivitäten von Pegida
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis von Aktivitäten und/oder Bestrebungen der PEGIDA oder ihr zuzuordnenden Einzelpersonen, die in den Aufgabenbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz gemäß § 3 Absatz 1 BVerfSchG fallen?