Mögliche Beeinträchtigung der Energiepolitik durch die TTIP-Verhandlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Seit wann war der Bundesregierung mit Blick auf die bisherigen Inhalte der TTIP-Verhandlungen zum Energiehandelsbereich bekannt, dass nach einem möglichen Inkrafttreten des Abkommens der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien oder besondere Vergütungssätze für Strom aus Solar- und Windkraftanlagen in Deutschland sowie die Neueinführung spezieller Förderungen für erneuerbare Energien in anderen EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigt werden könnten und auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass eine spezielle Förderung erneuerbarer Energien in jedem Fall nach einem Abschluss von TTIP auch weiterhin möglich sein wird?