Mögliche Bedenken gegen eine Übernahme der Schufa durch den Finanzinvestor EQT
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hätte die Bundesregierung im Fall einer kompletten Übernahme der SCHUFA Holding AG durch den Finanzinvestor EQT AB (vgl. SZ vom 18. Januar 2022, "EQT will Schufa ganz", www.sueddeutsche.de/wirtschaft/uebernahme-eqt-will-schufaganz-1.5509930) rechtliche Bedenken hinsichtlich Datenschutz, Marktmacht oder anderem, und würde sie deshalb gegebenenfalls eine Untersagung dieser Übernahme respektive den Kauf eines Anteils an der SCHUFA durch den Bund befürworten?