Mögliche Beauftragung externer Sachverständiger bei den Analysen nach § 5 Ziffer 1 Gute-Kita-Gesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird und wurde für die Analysen der nach § 5 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KitQuG) eingerichteten "Geschäftsstelle des Bundes" zur Ausganglage in den Ländern nach § 5 Nummer 1 ausschließlich interner Sachverstand herangezogen, oder wird und wurde auch externer Sachverstand angefordert, und wenn ja, in welcher Form?