Mögliche Auflagen bei der Vergabe von Fördermitteln an die Siemens AG in den Jahren 2007 bis 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Waren bzw. sind die in der Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Auswirkungen des geplanten Stellenabbaus und der Werksschließungen der Siemens AG sowie Rolle der Bundesregierung als wichtiger Partner des Konzerns" (Bundestagsdrucksache 19/365) genannten geleisteten Fördermittel des Bundes im Zeitraum von 2007 bis 2017 an den Siemens-Konzern an bestimmte Auflagen gebunden (z. B. Erhalt der Standorte/der Arbeitsplätze für einen bestimmten Zeitraum), und wenn ja, wird die Bundesregierung die Rückzahlung der Subventionen für die von Entlassungen oder von Schließung bedrohten Siemens-Standorte zurückfordern?