Mögliche Anpassung der Mietpreisbremse nach dem Vorbild des Berliner Mietendeckels
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Äußerung des Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz vom 11. Juni 2019 zum sogenannten Berliner Mietendeckel ("man muss über solche Maßnahmen jedenfalls mal nachdenken" www.faz.net/aktuell/wirtschaft/finanzminister-scholz-verteidigt-den-mietendeckel-16231913.html), die Mietpreisbremse (Mietrechtsnovellierungsgesetz und Mietrechtsanpassungsgesetz) zu evaluieren und eine Anpassung nach dem Vorbild des Berliner Mietendeckels in der Form, wie beispielsweise die Berliner Morgenpost am 25. August 2019 über ihn berichtete (www.morgenpost.de/berlin/article226873469/Berliner-sollen-nicht-mehr-alsacht-Euro-Miete-zahlen.html), vorzunehmen (bitte begründen, auch mit Hinblick auf die geltenden völkerrechtlichen – insbesondere Investitionsschutzrechtlinien) – und europarechtlichen Verpflichtungen und auf das geltende Verfassungsrecht)?