Mögliche Anpassung der Leistungen für Asylbewerber an SGB-Leistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die Leistungen nach dem AsylbLG für alle Asylbewerber abzuschaffen und an SGB-Leistungen anzupassen, und wenn ja, mit welchen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung bei einer solchen Umstellung, und rechnet die Bundesregierung mit weiteren Pull-Effekten und einer steigenden Anzahl an Asylantragstellern aufgrund der in Deutschland im europäischen Vergleich dann noch höheren Asylbewerberleistungen?