Mögliche Anhebung der Grenze für Steuerbefreiungen für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen für ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die Grenze für Steuerbefreiungen für sogenannte öffentliche Lotterien oder Ausspielungen für ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in Höhe von 40.000 Euro (§ 28 des Rennwettund Lotteriegesetzes) anzuheben, da diese seit ihrer Einführung im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 18. Dezember 2003 nicht angehoben wurde, und liegen der Bundesregierung von den Bundesländern übermittelte Stellungnahmen im Hinblick auf eine mögliche Anhebung dieser Grenze vor (bitte gegebenenfalls im Einzelnen auflisten)?